Patent, Gebrauchsmuster, Design oder Geheimhaltung?

Eine Erfindung ist nicht immer ein Patent! Je nach Sachgebiet bieten sich neben dem klassischen Erfindungspatent andere Formen des Schutzes Ihrer Erfindung an. Das Gebrauchsmuster oder auch der Designschutz (Geschmacksmuster) sind Varianten die je nach Land und Inhalt der Erfindung gute Alternativen oder Ergänzungen zum aufwändigen und langwierigen Patentverfahren.

Angefangen z.B. bei der Geheimhaltung eines Rezeptes über die Überwachung des Standes der Technik bis hin zur weltweiten Eintragung eines Patentes mit anschliessender Durchsetzung mit Hilfe von einstweiligen Verfügungen und Verletzungsklagen gibt es eine Vielfalt von Möglichkeiten die eigenen Innovationen effektiv zu schützen.

Neben zweckorientierten Lösungsansätzen, welche das Ziel haben den besten Schutz zu erzielen, sind nationale Rechtssysteme wesentlich bei der Wahl des optimalen Schutzes. Für uns steht immer die Berücksichtigung aller Faktoren, insbesondere auch derjenige der zukünftigen Entwicklung des Unternehmens im Vordergrund.